Barrierefreier Arbeitsplatz
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Zuschuss für Arbeitshilfen
Je nach Arbeitsplatz und Behinderung sind Hilfsmittel nötig, damit der betroffene Mitarbeiter vernünftig arbeiten kann. Die Kosten für Arbeitshilfen können Sie sich erstatten lassen.
Förderhöhe
Bis zu 100 Prozent der Kosten werden übernommen.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf die Förderung, wenn die Arbeitshilfen für den Betroffenen notwendig sind, um seiner Arbeit dauerhaft nachgehen zu können.
Zuständige Stelle
Den Zuschuss können Sie sowohl bei dem zuständigen Rehabilitationsträger, also der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung, als auch beim Integrationsamt beantragen.
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Einrichtung von Arbeitsplätzen
Bei manchen Behinderungen ist es nötig, den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse des Mitarbeiters anzupassen. Die Kosten für die Einrichtung und Instandhaltung des Arbeitsplatzes können Sie sich erstatten lassen.
Förderhöhe
Die Kosten werden bis zur vollen Höhe übernommen.
Voraussetzungen
Der Zuschuss wird gezahlt, wenn der Betroffene durch die Einrichtung eines behindertengerechten Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes dauerhaft einer Beschäftigung nachgehen kann.
Zuständige Stelle
Den Zuschuss können Sie sowohl bei dem zuständigen Rehabilitationsträger, also der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung, als auch beim Integrationsamt beantragen.