Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung
Unter bestimmten Umständen erhalten Sie Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und Erwachsener. Bezuschusst werden die Abschluss- und Eintragungsgebühren, die Prüfungsgebühren für das Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung, die Betreuungsgebühr für Auszubildende und die Kosten für außerbetriebliche Ausbildungsphasen.
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einzelfall.
Voraussetzungen
Anspruch auf die Förderung haben Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten, die einen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen ausbilden, der das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Zuständige Stelle
Ihren Antrag stellen Sie beim örtlichen Integrationsamt.